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urshurak
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ePA ab 14.4. Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
ich arbeite in Bern in einem Spitalnetz, und in "meinem" Spital haben wir Multiplikatoren - hier Poweruser genannt - gestern und heute von Frau Sippel die Schulung erhalten; wir konnten zwar schon am PC mit einem Testprogramm üben, aber ohne Einweisung ist das ja mehr Trial and Error, und das bringt ja wenig; kommende Woche werden meine Kollegin und ich - es hat pro Abteilung immer 2 Poweruser - die anderen Mitarbeiter schulen, und am Dienstag nach Ostern geht es dann los; beim Surfen war ich schon früher auf dieses Forum gestossen, und habe heute auch meinen Mit-StreiterInnen davon berichtet; ich hoffe, dass einige davon dieses Medium mit nutzen; dass der Administrator so schnell und umfassend antwortet finde ich sehr gut.
Mit freundlichem Gruss aus dem zur Zeit kalten Bern
Tonina Satta

25.03.2009 20:17 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
Dirk Hunstein Dirk Hunstein ist männlich
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Guten Tag, Frau Satta,
vielen Dank für Ihren positiven Beitrag! Es freut mich, dass Sie die Schulung so gut erlebt haben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung.
Ich werde mich bemühen, ihre Fragen zum ePA-AC auch weiterhin zügig zu beantworten. Das Forum lebt vom regen Austausch smile
Beste Grüße
Dirk Hunstein

__________________
Dirk Hunstein
ePA©-Projektleitung

25.03.2009 21:08 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
urshurak
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verschiedene Fragen Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Guten Tag, Herr Hunstein,

ich habe verschiedene Fragen bzgl ePA und Pflegeplanung bzw zum LEP3-Katalog; bevor ich sie stelle, muss ich aber wissen, ob die beiden zuletzt genannten Punkte überhaupt in Ihren Bereich fallen.

Gruss aus Bern
T.Satta

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von urshurak am 30.03.2009 12:47.

30.03.2009 12:47 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
Dirk Hunstein Dirk Hunstein ist männlich
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Guten Tag, Frau Satta,

gerne können Sie hier Ihre Fragen zum ePA-AC sowie zur Pflegeplanung stellen. LEP3-Katalogfragen kann ich nur bezüglich der Verknüpfung ePA-AC zu LEP3 beantworten, nicht aber zu den Inhalten.

Bin gespannt...
Gruß
DH

__________________
Dirk Hunstein
ePA©-Projektleitung

30.03.2009 12:56 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
urshurak
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Fragen die Zweite ;-) Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Guten Abend,
hier nun meine Fragen:

-enthält die Massnahme "Ganzkörperwäsche" auch die Hautpflege, die Zahnpflege, Kämmen etc? Und wenn ich eine spezielle Lotion wie zB Excipial verwenden muss, reicht es, sie unter Bemerkungen aufzuführen oder muss ich das als Extramassnahme aufnehmen in den Pflegeplan? Spezielle Salben wie Lamisil gegen Pilz ist ja eigentlich Behandlungspflege, darf ich sie trotzdem unter Bemerkungen mitaufnehmen, damit sie nicht vergessen geht?

-wenn ich einen Patienten mit Kopfhalsprothese postoperativ ersteinschätze hat er ja erstmal Bettruhe, also kann ich das Item Gleichgewichtsstörung nicht beurteilen; wenn mir der Patient aber berichtet, dass er sie hat und diese zu seinem Sturz mit Fraktur als Folge geführt hat, darf ich diesen Punkt dann mit 1 bzw ja einschätzen?

-wieso spielt die Kategorie Atmung beim Zielassessment keine Rolle?

-bei der Pflegemassnahme Seitenlagerung kann ich bei den Bemerkungen zB eingeben rechts - links - Rücken, aber wenn ich die Massnahme rückmelde d.h. bestätige, kann ich lediglich die Uhrzeit, die Anzahl der beteiligten Personen und die benötigte Zeit eingeben oder anpassen, auf welcher Seite der Patient nun gelegen hat, kann ich nicht eingeben ... ah, Moment, das ist eher eine Eigenart unserer Softwarelösung, da muss ich anderweitig nachfragen;

ich glaube, das war es;

Merci vielmals im Voraus für die Antworten
Gruss aus Bern
T.Satta

31.03.2009 21:17 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
Dirk Hunstein Dirk Hunstein ist männlich
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Hallo, Frau Satta,

und hier die Antworten. Ich habe Ihre teilweise recht komplexen Fragen ein wenig auseinander genommen smile

Frage 1: Enthält die Massnahme "Ganzkörperwäsche" auch die Hautpflege, wie Zahnpflege, Kämmen etc?
Antwort: Im ePA-AC geht es primär um die Messung der Fähigkeiten eines Patienten, sich während eines akutstationären Spitalaufenthalts selbst zu versorgen sowie die möglichen Beeinträchtigungen dieser Fähigkeiten. Damit sollen für die akutstationäre Versorgung (und die poststationäre Phase) relevante Aspekte von Pflegebedürftigkeit quantifiziert werden.
Der Pflegebedarf (man könnte vereinfacht auch sagen: Die erforderlichen Pflegemaßnahmen) wird im erst Anschluss von der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung eventueller Kompensationsmöglichkeiten (Ressourcen) abgeleitet. Maßnahmen wie z.B. die Durchführung einer Ganzkörperwäsche, sind also Folgen der Pflegebedürftigkeit und müssen über LEP (oder eine andere geeignete Maßnahmenklassifikation) erfasst werden. Daher müssten Sie Ihre Frage bitte noch einmal an die Kollegen der LEP AG stellen.


Frage 2: Wenn ich eine spezielle Lotion wie zB Excipial verwenden muss, reicht es, sie unter Bemerkungen aufzuführen oder muss ich das als Extramassnahme aufnehmen in den Pflegeplan? Spezielle Salben wie Lamisil gegen Pilz ist ja eigentlich Behandlungspflege, darf ich sie trotzdem unter Bemerkungen mit aufnehmen, damit sie nicht vergessen geht?
Antwort: Auch hier gilt: Die Pflegemaßnahme ist die Folge einer Beeinträchtigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Patient nicht selbst eincremt, weil es nicht kann (z.B. körperliche Beeinträchtigungen) oder nicht versteht (z.B. kognitive Beeinträchtigungen) oder nicht will. Daher würde ich auf der Seite der Fähigkeiten (ePA-AC-Fokus) keine Trennung nach Inhaltsstoffen (kosmetisches Produkt vs. therapeutisches Produkt) vornehmen. Natürlich können die Massnahmen und ihre Ausprägung unterschiedlich sein. So ist z.B. die vollständige Bedeckung einer infizierten Hautstelle mit einem Fungizid zwingend (und sollte auch bei einem Patienten, der sich selbst versorgt, auf korrekte Anwendung hin kontrolliert werden), während die vollständige Bedeckung des Körpers mit einer rein kosmetischen Duftlotion allenfalls für die Umwelt ein Problem darstellt.
Aus ePA-AC-Sicht gibt es also keinen Grund, mit einer medizinisch verordneten Substanz anders umzugehen als mit kosmetischen Substanzen – es macht aber sicher Sinn, der Klarheit halber an geeigneter Stelle die Notwendigkeit verordneter Substanzen anzugeben. In LEP3 müsste hier – soweit ich weiß – getrennt werden zwischen Medikation (Salbe auftragen) und Körperpflege (Hautcreme auftragen) unterschieden werden.


Frage 3: Wenn ich einen Patienten mit Kopfhalsprothese postoperativ ersteinschätze hat er ja erstmal Bettruhe, also kann ich das Item Gleichgewichtsstörung nicht beurteilen; wenn mir der Patient aber berichtet, dass er sie hat und diese zu seinem Sturz mit Fraktur als Folge geführt hat, darf ich diesen Punkt dann mit 1 bzw ja einschätzen?
Antwort: Ich würde hier verfahren wie bei der Einschätzung der Kontinenzfähigkeit bei liegendem Urinableitungssystem: Zum Zeitpunkt der Einschätzung ist nicht beurteilbar, wie es sich mit der Kontinenz (bzw. dem Gleichgewicht) verhält, egal, wie es vorher war und wie es in Zukunft möglicherweise sein wird.
Vielleicht ist der Patient mit der Kopfhalsprothese bezüglich der Gleichgewichtsstörungen genesen? Das lässt sich erst einschätzen, wenn er aufstehen darf.

Frage 4: Wieso spielt die Kategorie Atmung beim Zielassessment keine Rolle?
Antwort: Das ist so nicht ganz richtig, denn die Items der Kategorie Atmung sind Indikatoren für ein erhöhtes Risiko einer nosokomialen Pneumonie. Das Ziel der gesamten Kategorie Amtung ist also letztendlich, diese Komplikation zu vermeiden.
Darüber hinaus halte ich es für schwierig, Ziele für Items zu formulieren, die auf der Ebene veränderter Körperstrukturen (nach ICF) liegen, wie z.B. das Vorliegen einer chronischen Lungenerkrankung. Das Ziel innerhalb der ePA-AC-Systematik kann ja nicht sein, dass diese Beeinträchtigung nicht mehr existiert. Noch deutlicher wird es für Items aus dem Bereich der Kontextinformationen, wie z.B. "Beatmung >24h": Dies ist eine Tatsache und unveränderbar (das Ziel kann nicht lauten: 0 = trifft nicht zu). Dennoch ist dies ein Risikoindikator für eine nosokomiale Pneumonie, der mit den geeigneten LEP-Interventionen entgegengewirkt werden muss.

Frage 4: Bei der Pflegemassnahme Seitenlagerung kann ich bei den Bemerkungen zB eingeben rechts - links - Rücken, aber wenn ich die Massnahme rückmelde d.h. bestätige, kann ich lediglich die Uhrzeit, die Anzahl der beteiligten Personen und die benötigte Zeit eingeben oder anpassen, auf welcher Seite der Patient nun gelegen hat, kann ich nicht eingeben ... ah, Moment, das ist eher eine Eigenart unserer Softwarelösung, da muss ich anderweitig nachfragen;
Antwort: Stimmt Augenzwinkern

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten helfen.
Beste Grüße
Dirk Hunstein

__________________
Dirk Hunstein
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01.04.2009 09:12 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
urshurak
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Guten Abend Herr Hunstein,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort;

für die Fragen 1 u. 2 habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt: Es geht da nicht um eine Einschätzung, denn Massnahmen wie eine Wäsche oder das Auftragen einer Lotion sind ja abgeleitet aus einem Defizit in der Selbstpflegefähigkeit; wahrscheinlich muss ich in diesen Fällen die Hinterlegung der LEP-Variablen in Erfahrung bringen;

das mit Frage 3 kann ich so akzeptieren, schliesslich geht es ja um den Ist-Zustand, nicht um den Ursprungszustand und im Ist-Zustand "bettlägerig" ist das nicht beurteilbar;

Bei der Aktivität Atmung ist es in der bei uns bald zu nutzenden Software so, dass beim Zielassessment tatsächlich keine Auswahl getroffen werden kann; natürlich sind Fakten wie die Beatmung oder eine Grunderkrankung wie COPD nicht plötzlich weg, aber die Aktivität enthält ja noch andere Unterpunkte wie zB akute Atemnot mit Sauerstoffgabe aber da kann man in unserem Programm nichts wählen in Form einer zu erreichenden Verbesserung; ich sollte doch in einem Zielassessment für die Verlegungsfähigkeit auf eine periphere Abteilung dort einen Sollzustand wählen können; ich werde diesen Punkt nochmal mit den SuperUsern klären, denn einsichtig ist mir das nicht;

doch, Ihre Antworten haben mir geholfen, meine Blickrichtung noch einmal zu verändern oder auch zu verbessern, vielen Dank!

Mit einem freundlichen Gruss aus dem frühlingshaften Bern
T.Satta

01.04.2009 21:19 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
Dirk Hunstein Dirk Hunstein ist männlich
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Zitat:
Original von urshurak
(...)
für die Fragen 1 u. 2 habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt: Es geht da nicht um eine Einschätzung, denn Massnahmen wie eine Wäsche oder das Auftragen einer Lotion sind ja abgeleitet aus einem Defizit in der Selbstpflegefähigkeit; wahrscheinlich muss ich in diesen Fällen die Hinterlegung der LEP-Variablen in Erfahrung bringen;

Ja, ich denke auch, dass Ihnen die Kollegen der LEP-AG hierbei präzisere Auskünfte geben können.


Zitat:
Original von urshurak
(...)
Bei der Aktivität Atmung ist es in der bei uns bald zu nutzenden Software so, dass beim Zielassessment tatsächlich keine Auswahl getroffen werden kann; natürlich sind Fakten wie die Beatmung oder eine Grunderkrankung wie COPD nicht plötzlich weg, aber die Aktivität enthält ja noch andere Unterpunkte wie zB akute Atemnot mit Sauerstoffgabe aber da kann man in unserem Programm nichts wählen in Form einer zu erreichenden Verbesserung; ich sollte doch in einem Zielassessment für die Verlegungsfähigkeit auf eine periphere Abteilung dort einen Sollzustand wählen können; ich werde diesen Punkt nochmal mit den SuperUsern klären, denn einsichtig ist mir das nicht. (...)


Dass die Auswahl deaktiviert ist, ist Absicht. Grund: Die Anwender sollen so wenig Arbeit wie möglich haben und trotzdem ein Maximum an Informationen erhalten. Die akute Atemnot ist (so die zu Grunde liegende Überlegung) ein durch pflegerisches Handeln nur eingeschränkt beeinflussbares Phänomen - ähnlich wie eine Gleichgewichtsstörung. Sicherlich gibt es Maßnahmen wie eine atemerleichternde Lagerung oder Atemtraining - aber ist es wirklich realistisch, dass pflegerische Maßnahmen eine akute Atemnot beseitigen können? Zum Verständnis dieser Argumentation hilft vielleicht der Verweis auf den Ursprung des ePA-AC weiter: Es wurde entwickelt, um pflegesensitive Ergebnisse zu messen, d.h. Veränderungen unerwünschter Zustände, die primär durch Pflegehandeln beeinflusst werden können.
Bezüglich der akuten Atemnot lasse ich mich gerne überzeugen, allerdings ist auch die Intensivfachkraft
des ePA-AC-Entwicklungsteams hier skeptisch.
Das übergeordnete Problem (Risiko nosokomiale Pneumonie) dagegen lässt sich durch Pflegehandeln wahrscheinlich eher positiv beeinflussen, z.B. mittels Atemtherapie. Aber - wie gesagt - ich bin hier für gute Argumente offen!

Gruß
DH

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Dirk Hunstein
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01.04.2009 21:41 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
urshurak
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macht Sinn Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Hallo Herr Hunstein,

danke für die Rückmeldung; beim Durchlesen Ihrer Antwort ist mir auch klar geworden, wo mein Denkfehler liegt: Ich habe nur gedacht "da muss man doch etwas machen", aber das ist ja keine Zielformulierung sondern geht in die Planung von Massnahmen; im ePA Handbuch steht es ja auch ganz klar, keine Ahnung, wie sich mein Hirn da aufhängen konnte verwirrt

vielen Dank und bis zum nächsten Mal
T.Satta

02.04.2009 14:14 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
Dirk Hunstein Dirk Hunstein ist männlich
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RE: macht Sinn Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von urshurak
(...) keine Ahnung, wie sich mein Hirn da aufhängen konnte verwirrt

Na, ich denke, Sie müssen sich nicht entschuldigen - das Ganze ist eben ein wenig mehr als "nur" ein Formular, in das man ein paar Daten einträgt Augenzwinkern.
Drum gilt der alte Spruch unverändert: "Manchmal hilft's, wenn man drüber redet!"

In diesem Sinne: Weiter so und noch viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung.

Und wenn es wiedermal 'ne Frage gibt: Her damit!
Beste Grüße
Dirk Hunstein

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Dirk Hunstein
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02.04.2009 14:30 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
urshurak
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Guten Tag Herr Hunstein,
nachdem ich nun meine Kollegen eingewiesen habe in ePA, hat es reichlich Fragen und Unstimmigkeiten gegeben, bei denen ich hoffe, dass Sie mir Antworten geben können; die Fragen betreffen fast ausschliesslich beatmete und sedierte Intensivpatienten:

1.wenn jemand Nahrungskarenz hat, gebe ich ihm da ja eine 1 für ja; wie ist es dann mit der SPF? Wenn der Patient eigentlich keine Einschränkung hat, es ihm aber verboten ist, orale Nahrung zu sich zu nehmen, bekommt er dann eine 1 oder eine 4? Die Frage würde auch für das Trinken gelten; kann man das mit der SPF Aktivität/Fortbewegung vergleichen? Er könnte es, aber er darf es nicht, daher die 1?

2.Wie beurteile ich Übelkeit bei einem sedierten und beatmeten Patienten? Ist sie nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?

3.siehe 2 betreffend Schlaf: Nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?

4."akute Beeinträchtigung der Atmung": stellt die Beatmung eine dar, es werden Punkte wie regelmässiges Absaugen etc genannt; wie ist es bei Tachypnoe zB beim Weaning? Gibt es schon ein Ja, wenn der Patient lediglich Sauerstoff über eine Nasensonde erhält (ist ebenfalls ein Punkt)?

5.Wie beurteile ich bei unter 2 genannten Patienten den Schmerz?

Ausserdem wäre ich sehr dankbar, wenn eine Intensivpflegeperson der HSK mir vielleicht mailen könnte, wie sich die ganze ePA und e-doc-Sache auf ihrer IPS etabliert hat, mir vielleicht Tipps geben kann; meine e-mail-Adresse dürfen Sie dafür weitergeben;

ich habe 2001 im Rahmen der Zeitarbeit etwa 10 Monate auf der IMC, der B55 gearbeitet, Kontakt zur IPS hatte ich da eher weniger.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Gruss aus dem richtig sonnigen Bern
T. Satta

11.04.2009 11:57 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
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Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Auch der Forum-Admin macht mal Ferien Augenzwinkern


Zitat:
Original von urshurak
1.wenn jemand Nahrungskarenz hat, gebe ich ihm da ja eine 1 für ja; wie ist es dann mit der SPF? Wenn der Patient eigentlich keine Einschränkung hat, es ihm aber verboten ist, orale Nahrung zu sich zu nehmen, bekommt er dann eine 1 oder eine 4? Die Frage würde auch für das Trinken gelten; kann man das mit der SPF Aktivität/Fortbewegung vergleichen? Er könnte es, aber er darf es nicht, daher die 1?

Die Fähigkeit ist die eine Dimension (nach ICF: Bereich Aktivität & Partizipation), die Nahrungsmenge eine andere (nach ICF: Kontextstruktur). Insofern bekommt der Patient eine 4 für die Fähigkeit des Essens/Trinkens und bei der oralen Nahrungsaufnahme/Trinkmenge eine 1.


Zitat:
Original von urshurak
2.Wie beurteile ich Übelkeit bei einem sedierten und beatmeten Patienten? Ist sie nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?

Hier gilt das Gleiche wie für den Schmerz: Wenn die Übelkeit vom Patienten nicht angegeben werden kann, ist sie "n.b."


Zitat:
Original von urshurak
3.siehe 2 betreffend Schlaf: Nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?

Wie 2.: "n.b." (es geht bei den schlafbezogenen ePA-AC-Items um Schlafstörungen; eine tiefe Sedierung ist eine ganz andere Dimension)


Zitat:
Original von urshurak
4."akute Beeinträchtigung der Atmung": stellt die Beatmung eine dar, es werden Punkte wie regelmässiges Absaugen etc genannt; wie ist es bei Tachypnoe zB beim Weaning? Gibt es schon ein Ja, wenn der Patient lediglich Sauerstoff über eine Nasensonde erhält (ist ebenfalls ein Punkt)?

Es geht bei diesem Item um eine akute Beeinträchtigung der Atmung, die natürlich sehr facettenreich ist. Eine Beeinträchtigung der Atmung zeigt sich durch unterschiedliche Phänomene, von denen einige im Handbuch aufgeführt sind. Die Merkmale im Handbuch sollen Anregungen geben, verstehen sich aber nicht als eine komplette Auflistung - d.h. auch wenn der Pat. Merkmale zeigt, die nicht explizit erwähnt sind, kann eine Beeinträchtigung der Atmung vorliegen. Da ich davon ausgehe, dass der Patient das O2 deshalb erhält, weil er Symptome einer beeinträchtigten Sauerstoffversorgung zeigt, ist wahrscheinlich die 1 für "Ja" angezeigt.

Zitat:
Original von urshurak
5.Wie beurteile ich bei unter 2 genannten Patienten den Schmerz?

Die Schmerzstärke kann nur der Patient selbst quantifizieren. Daher: n.b.
Dies ist noch nicht befriedigend gelöst, daher wird in der neuen Version ePA-AC 1.2 unter anderem der gesamte Bereich Schmerz überarbeitet (dies findet aber nicht vor Ende 2009 statt!)

Gruß
Dirk Hunstein

__________________
Dirk Hunstein
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20.04.2009 13:44 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Herr Hunstein,

ja, das mit den Ferien hatte ich mir gedacht, deswegen habe ich auch brav gewartet cool
erstmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen; ich kann alle Antworten nachvollziehen bis auf die erste: Ich stelle bei der ePA den Istzustand fest, und wenn mein ansonsten fitter Patient Bettruhe hat, erhält er eine 1, ungeachtet der Tatsache, dass er sehr wohl gehfähig wäre;
wenn nun dieser Patient ein gastrointestinales Problem hat und rein parenteral ernährt wird, hätte er eigentlich von der Selbstpflegefähigkeit her eine 4, aber da er nicht essen darf und parenteral ernährt wird, müsste er doch eine 1 bekommen, oder nicht? Es ist ihm ja die Kontrolle über diese SPI entzogen, so wie mit einem Blasenkatheter oder mit der Bettruhe; begehe ich da einen Denkfehler, und wenn ja, dann wo?

Gruss aus Bern
T.Satta

20.04.2009 19:14 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
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Hallo, Frau Satta

Zitat:
Original von urshurak
Ich stelle bei der ePA den Istzustand fest, und wenn mein ansonsten fitter Patient Bettruhe hat, erhält er eine 1, ungeachtet der Tatsache, dass er sehr wohl gehfähig wäre;

Stimmt. Hat der Patient Bettruhe, ist er bezüglich der Aktivität/Fortbewebung 1 (Wir wollen nicht beurteilen, was der Patient möglicherweise könnte und was nicht, sondern nur das jeweilige Phänomen - und das ist hier eindeutig: Er bewegt sich nicht von A nach B. Wenn er wirklich Bettruhe hat, gibt's da auch keine Ausnahme). Er darf bezüglich der Bettmobilität natürlich trotzdem eine 4 bekommen, wenn er volkommen fit ist. Damit dürfte z.B. das Dekubitusrisiko relativ niedrig sein - der pflegerische Handlungsauftrag wird sich also möglicherweise nur darauf reduzieren, darauf zu achten, dass der Patientn nicht aufsteht; alles andere kann er aber - wenn man es ihm ans Bett stellt - selbst machen (Hygiene, Kleiden, Lesen, Essen, ...)


Zitat:
Original von urshurak
wenn nun dieser Patient ein gastrointestinales Problem hat und rein parenteral ernährt wird, hätte er eigentlich von der Selbstpflegefähigkeit her eine 4, aber da er nicht essen darf und parenteral ernährt wird, müsste er doch eine 1 bekommen, oder nicht? Es ist ihm ja die Kontrolle über diese SPI entzogen, so wie mit einem Blasenkatheter oder mit der Bettruhe; begehe ich da einen Denkfehler, und wenn ja, dann wo?

Der "Denkfehler" besteht darin, dass die Kategorie Bewegung andere Inhalte hat als die Ernährung. Bei der Bewegung werden unterschiedliche Klassen der Bewegung (Fortbewegungsfähgikeit und Bettmobilität) unterschieden, die eben unterschiedliche Arten von Bewegung messen (Ursache: integrierte Braden-Scale), während bei der Ernährung unterschiedliche Dimensionen (Fähigkeit zu Essen/zu Trinken sowie Nahrungs-/Trinkmenge) bewertet werden. Die Kontrolle über diese SPF ist diesem Patienten nicht wirklich entzogen, denn er darf vielleicht trotzdem seine Lippen anfeuchten oder sich ein Bonbon auspacken und in den Mund stecken usw. Letztendlich geht es darum, das pflegerische Handeln zu steuern. Wenn der Patient z.B. in der Lage ist, über das Lutschen von Bonbons oder Kaugummikauen eine Form von Mundpflege durchzuführen, fällt dieser pflegerische Handlungsauftrag weg. Dies wäre anders, wenn der Patient auch in der Fähigkeit zu Essen eine 1 hätte, denn dann gäbe es einen pflegerischen Handlungsauftrag bezüglich Mundpflege usw.
Bei der Ausscheidung ist das nicht anders: Der Patient mit einem Dauerkatheter ist zwar bezüglich der Beurteilung der Kontinenz per definitionem "n.b.", kann aber trotzdem bezüglich der SPF eine 4 bekommen, wenn er alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Urinausscheidung alleine durchführt (z.B. seinen Katheterbeutel selbst leert, Intimhygiene selbst durchführt usw.)

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Dirk Hunstein
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21.04.2009 08:12 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Herr Hunstein,

Ihre Antworten haben zT zu Diskussionen geführt, v.a. im Bereich der Beurteilung der SPF Nahrungsaufnahme bei Nahrungskarenz, aber wir kommen schon noch zu einem Konsens;
ich hatte beim letzten Mal vergessen zu fragen, wie bei einem sedierten und beatmeten Patienten die Schluckstörung beurteilt wird: Geht man davon aus, dass eine vorliegt durch seinen derzeitigen Zustand oder wird rein anhand der physiologischen/anatomischen Gegebenheiten beurteilt? Einige dieser Patienten schlucken ja ihren Speichel, kann das als Kriterium herangezogen werden?
Und wenn ich die ePA bei einem Patienten mache, der am selben Tag extubiert wurde, und bei dem sehr sicher ist, dass er nicht reintubiert wird - ich meine das in dem Sinne, dass eine höchstwahrscheinlich länger als 24h anhaltende Veränderung in seinem Zustand stattgefunden hat und damit eine neue ePA fällig ist - ... aber das ist eigentlich eine blöde Frage, denn wenn er den ersten Schluck trinkt oder den Mund befeuchtet bekommt, merke ich ja, ob er sich verschluckt oder nicht, oder?
Mit freundlichem Gruss
T. Satta

29.04.2009 16:53 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von urshurak
(...) wie bei einem sedierten und beatmeten Patienten die Schluckstörung beurteilt wird: Geht man davon aus, dass eine vorliegt durch seinen derzeitigen Zustand oder wird rein anhand der physiologischen/anatomischen Gegebenheiten beurteilt?


Ziel dieses Items ist die Identifikation eines wesentlichen Risikoindikators für die Entwicklung einer nosokomialen Infektion.
Allgemeines Ziel der ePA-AC-Einschätzungen ist es, Risiken zu erkennen bzw. Fähigkeiten zu quantifizieren, um nachfolgend die entsprechenden Leistungen abzuleiten (siehe oben in einem früheren Post).
Ich würde die Schluckfähigkeit bei diesem Patienten mit "n.B." bewerten (zumindest ist mir keine gezielte Untersuchung der Schluckfähigkeit bei sedierten und beatmeten Patienten bekannt, die über das Vorliegen eines Schluckreflexes hinausgeht) und in den Bemerkungen die Intubation vermerken.
Begründung: Als Handlung wird ein Schlucktraining bei diesem Patienten (noch) nicht indiziert sein, insofern dürften sich die pflegerischen Handlungen im Wesentlichen auf die Vermeidung einer Pneumonie sowie die Leistungen im Zusammenhang mit der Beamtung ausrichten (wie z.B. Absaugen, korrekten Druck des Cuffs überprüfen usw.). Das erhöhte Pneumonierisiko ergibt sich auf jeden Fall über die beeinträchtigte Mobilität und die Tatsache der Beatmung.

Zitat:
Original von urshurak
Und wenn ich die ePA bei einem Patienten mache, der am selben Tag extubiert wurde, und bei dem sehr sicher ist, dass er nicht reintubiert wird - ich meine das in dem Sinne, dass eine höchstwahrscheinlich länger als 24h anhaltende Veränderung in seinem Zustand stattgefunden hat und damit eine neue ePA fällig ist - ... aber das ist eigentlich eine blöde Frage, denn wenn er den ersten Schluck trinkt oder den Mund befeuchtet bekommt, merke ich ja, ob er sich verschluckt oder nicht, oder?


In dem Moment, in dem der Patient in einem Zustand ist, dass Sie gezielt überprüfen können, ob eine Schluckstörung vorliegt oder nicht (z.B. Schluckversuch), beantwortet sich die Frage - da haben Sie Recht Augenzwinkern

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Dirk Hunstein
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29.04.2009 18:50 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Herr Hunstein,

ich habe gestern mal mit den ganzen Einschränkungen, die die Einschätzung eines beatmeten und tiefsedierten Patienten mit sich bringt eine ePA gemacht, und es wurde in dem Fall kein SPI errechnet; nach Rücksprache mit derjenigen, die uns in der Software schult, sollen wir das so hinnehmen, da bei einem solchen Patienten ein poststationäres Versorgungsdefizit erstmal nicht relevant ist; auch unsere Pflegedienstleitung geht mit dem konform; der einzige Weg, doch an einen SPI von wenigstens 10 zu kommen wäre, falsche Angaben zu machen, aber das kann ja nicht Sinn der Sache sein; wie handhaben die IPSen im HSK das?

Gruss
T.Satta

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von urshurak am 01.05.2009 10:53.

01.05.2009 10:52 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
Dirk Hunstein Dirk Hunstein ist männlich
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Hallo, Frau Satta,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Patienten gibt, bei dem man den SPI nicht errechnen kann. Alle Items des SPI sind solche, die man auch bei einem sedierten, bewusstlosen und beatmeten Patienten einschätzen kann - auch wenn sie dann durchgehend mit 1 bewertet werden.
Alle SPI-Items sind (ohne Ausnahme!) so konzipiert, dass sie auschließlich solche Patientenfähigkeiten beurteilen, die jederzeit beobachtbar sind (anders als die Gleichgewichtsfähigkeit lässt sich z.B. die Fähigkeit zur Fortbewegung oder der Körperpflege immer erheben).
Wenn Sie einen beatmeten Patienten haben mit einem SPI, der sich nicht errechnen lässt, muss irgendwo ein Fehler liegen.

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Dirk Hunstein
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01.05.2009 17:09 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
urshurak
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Hallo Herr Hunstein,

zusätzlich zu den Items, über die wir gesprochen hatten wie Gleichgewicht, Gangbild, Schluckstörung, Uebelkeit, Urinkontinenz, Schlafstörungen, veränderter Schlaf-Wachrhythmus und Schmerz hatte ich bei diesem Patienten noch die Erschöpfung, die Orientierungsfähigkeit sowie die Fähigkeit Kenntnisse zu erwerben und die sich mitteilen zu können als nicht beurteilbar angegeben;
allerdings bin ich im Gespräch mit der Kollegin, die mir diese Parameter vorhin telefonisch durchgegeben hat darauf gekommen, dass von den letzten Punkten einige doch beurteilbar sind; z.B. ist es klar, dass dieser Patient sich zur Zeit nicht mitteilen kann, ebenso könnte ich seine Orientierungsfähigkeit zur Zeit der Einschätzung als nicht vorhanden beurteilen; das würde auch für den Erwerb und die Umsetzung von Kenntnissen gelten ... liebe Zeit, was habe ich mir denn bei dieser ePA gedacht? Garnichts offenbar, allerdings war ich sehr überrascht, als ich nicht mal 10 Punkte für den Patient herausbekam;
vielen Dank für den Hinweis, dass auf jeden Fall der SPI berechenbar ist und dass ansonsten ein Fehler vorliegen muss; verdammt, und ich schimpfe mich Poweruser! unglücklich
Naja, learning by doing und zum Glück mache ich jeden Fehler nur einmal.
Gruss aus Bern
T.Satta

01.05.2009 22:51 urshurak ist offline Email an urshurak senden Beiträge von urshurak suchen Nehmen Sie urshurak in Ihre Freundesliste auf
Dirk Hunstein Dirk Hunstein ist männlich
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Grämen Sie sich nicht! Auch anderen ist das schon so gegangen.
Es zeigt damit nur, dass es einen berechtigten Grund gibt, weshalb wir erstens Wert legen auf eine umfassende Schulung und dass zweitens das ePA-AC eben nur von Fachleuten ausgefüllt werden kann! Und Fachmann/-frau ist man nicht qua Geburt oder Diplom, sondern wird man erst in der Anwendung (siehe Benner'sches Kompetenzmodell).
Um so mehr freut mich Ihre offene Anfrage, denn so haben Sie unsere FAQs um ein weiteres wichtiges Thema erweitert. smile

Beste Grüße und weiterhin viel Erfolg!
Dirk Hunstein

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Dirk Hunstein
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02.05.2009 07:59 Dirk Hunstein ist offline Email an Dirk Hunstein senden Homepage von Dirk Hunstein Beiträge von Dirk Hunstein suchen Nehmen Sie Dirk Hunstein in Ihre Freundesliste auf
 
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