Thema: ePA ab 14.4. |
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Hallo Herr Hunstein,
zusätzlich zu den Items, über die wir gesprochen hatten wie Gleichgewicht, Gangbild, Schluckstörung, Uebelkeit, Urinkontinenz, Schlafstörungen, veränderter Schlaf-Wachrhythmus und Schmerz hatte ich bei diesem Patienten noch die Erschöpfung, die Orientierungsfähigkeit sowie die Fähigkeit Kenntnisse zu erwerben und die sich mitteilen zu können als nicht beurteilbar angegeben;
allerdings bin ich im Gespräch mit der Kollegin, die mir diese Parameter vorhin telefonisch durchgegeben hat darauf gekommen, dass von den letzten Punkten einige doch beurteilbar sind; z.B. ist es klar, dass dieser Patient sich zur Zeit nicht mitteilen kann, ebenso könnte ich seine Orientierungsfähigkeit zur Zeit der Einschätzung als nicht vorhanden beurteilen; das würde auch für den Erwerb und die Umsetzung von Kenntnissen gelten ... liebe Zeit, was habe ich mir denn bei dieser ePA gedacht? Garnichts offenbar, allerdings war ich sehr überrascht, als ich nicht mal 10 Punkte für den Patient herausbekam;
vielen Dank für den Hinweis, dass auf jeden Fall der SPI berechenbar ist und dass ansonsten ein Fehler vorliegen muss; verdammt, und ich schimpfe mich Poweruser!
Naja, learning by doing und zum Glück mache ich jeden Fehler nur einmal.
Gruss aus Bern
T.Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Hallo Herr Hunstein,
ich habe gestern mal mit den ganzen Einschränkungen, die die Einschätzung eines beatmeten und tiefsedierten Patienten mit sich bringt eine ePA gemacht, und es wurde in dem Fall kein SPI errechnet; nach Rücksprache mit derjenigen, die uns in der Software schult, sollen wir das so hinnehmen, da bei einem solchen Patienten ein poststationäres Versorgungsdefizit erstmal nicht relevant ist; auch unsere Pflegedienstleitung geht mit dem konform; der einzige Weg, doch an einen SPI von wenigstens 10 zu kommen wäre, falsche Angaben zu machen, aber das kann ja nicht Sinn der Sache sein; wie handhaben die IPSen im HSK das?
Gruss
T.Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Hallo Herr Hunstein,
Ihre Antworten haben zT zu Diskussionen geführt, v.a. im Bereich der Beurteilung der SPF Nahrungsaufnahme bei Nahrungskarenz, aber wir kommen schon noch zu einem Konsens;
ich hatte beim letzten Mal vergessen zu fragen, wie bei einem sedierten und beatmeten Patienten die Schluckstörung beurteilt wird: Geht man davon aus, dass eine vorliegt durch seinen derzeitigen Zustand oder wird rein anhand der physiologischen/anatomischen Gegebenheiten beurteilt? Einige dieser Patienten schlucken ja ihren Speichel, kann das als Kriterium herangezogen werden?
Und wenn ich die ePA bei einem Patienten mache, der am selben Tag extubiert wurde, und bei dem sehr sicher ist, dass er nicht reintubiert wird - ich meine das in dem Sinne, dass eine höchstwahrscheinlich länger als 24h anhaltende Veränderung in seinem Zustand stattgefunden hat und damit eine neue ePA fällig ist - ... aber das ist eigentlich eine blöde Frage, denn wenn er den ersten Schluck trinkt oder den Mund befeuchtet bekommt, merke ich ja, ob er sich verschluckt oder nicht, oder?
Mit freundlichem Gruss
T. Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Hallo Herr Hunstein,
ja, das mit den Ferien hatte ich mir gedacht, deswegen habe ich auch brav gewartet
erstmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen; ich kann alle Antworten nachvollziehen bis auf die erste: Ich stelle bei der ePA den Istzustand fest, und wenn mein ansonsten fitter Patient Bettruhe hat, erhält er eine 1, ungeachtet der Tatsache, dass er sehr wohl gehfähig wäre;
wenn nun dieser Patient ein gastrointestinales Problem hat und rein parenteral ernährt wird, hätte er eigentlich von der Selbstpflegefähigkeit her eine 4, aber da er nicht essen darf und parenteral ernährt wird, müsste er doch eine 1 bekommen, oder nicht? Es ist ihm ja die Kontrolle über diese SPI entzogen, so wie mit einem Blasenkatheter oder mit der Bettruhe; begehe ich da einen Denkfehler, und wenn ja, dann wo?
Gruss aus Bern
T.Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Guten Tag Herr Hunstein,
nachdem ich nun meine Kollegen eingewiesen habe in ePA, hat es reichlich Fragen und Unstimmigkeiten gegeben, bei denen ich hoffe, dass Sie mir Antworten geben können; die Fragen betreffen fast ausschliesslich beatmete und sedierte Intensivpatienten:
1.wenn jemand Nahrungskarenz hat, gebe ich ihm da ja eine 1 für ja; wie ist es dann mit der SPF? Wenn der Patient eigentlich keine Einschränkung hat, es ihm aber verboten ist, orale Nahrung zu sich zu nehmen, bekommt er dann eine 1 oder eine 4? Die Frage würde auch für das Trinken gelten; kann man das mit der SPF Aktivität/Fortbewegung vergleichen? Er könnte es, aber er darf es nicht, daher die 1?
2.Wie beurteile ich Übelkeit bei einem sedierten und beatmeten Patienten? Ist sie nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?
3.siehe 2 betreffend Schlaf: Nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?
4."akute Beeinträchtigung der Atmung": stellt die Beatmung eine dar, es werden Punkte wie regelmässiges Absaugen etc genannt; wie ist es bei Tachypnoe zB beim Weaning? Gibt es schon ein Ja, wenn der Patient lediglich Sauerstoff über eine Nasensonde erhält (ist ebenfalls ein Punkt)?
5.Wie beurteile ich bei unter 2 genannten Patienten den Schmerz?
Ausserdem wäre ich sehr dankbar, wenn eine Intensivpflegeperson der HSK mir vielleicht mailen könnte, wie sich die ganze ePA und e-doc-Sache auf ihrer IPS etabliert hat, mir vielleicht Tipps geben kann; meine e-mail-Adresse dürfen Sie dafür weitergeben;
ich habe 2001 im Rahmen der Zeitarbeit etwa 10 Monate auf der IMC, der B55 gearbeitet, Kontakt zur IPS hatte ich da eher weniger.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Gruss aus dem richtig sonnigen Bern
T. Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Hallo Herr Hunstein,
danke für die Rückmeldung; beim Durchlesen Ihrer Antwort ist mir auch klar geworden, wo mein Denkfehler liegt: Ich habe nur gedacht "da muss man doch etwas machen", aber das ist ja keine Zielformulierung sondern geht in die Planung von Massnahmen; im ePA Handbuch steht es ja auch ganz klar, keine Ahnung, wie sich mein Hirn da aufhängen konnte
vielen Dank und bis zum nächsten Mal
T.Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Guten Abend Herr Hunstein,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort;
für die Fragen 1 u. 2 habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt: Es geht da nicht um eine Einschätzung, denn Massnahmen wie eine Wäsche oder das Auftragen einer Lotion sind ja abgeleitet aus einem Defizit in der Selbstpflegefähigkeit; wahrscheinlich muss ich in diesen Fällen die Hinterlegung der LEP-Variablen in Erfahrung bringen;
das mit Frage 3 kann ich so akzeptieren, schliesslich geht es ja um den Ist-Zustand, nicht um den Ursprungszustand und im Ist-Zustand "bettlägerig" ist das nicht beurteilbar;
Bei der Aktivität Atmung ist es in der bei uns bald zu nutzenden Software so, dass beim Zielassessment tatsächlich keine Auswahl getroffen werden kann; natürlich sind Fakten wie die Beatmung oder eine Grunderkrankung wie COPD nicht plötzlich weg, aber die Aktivität enthält ja noch andere Unterpunkte wie zB akute Atemnot mit Sauerstoffgabe aber da kann man in unserem Programm nichts wählen in Form einer zu erreichenden Verbesserung; ich sollte doch in einem Zielassessment für die Verlegungsfähigkeit auf eine periphere Abteilung dort einen Sollzustand wählen können; ich werde diesen Punkt nochmal mit den SuperUsern klären, denn einsichtig ist mir das nicht;
doch, Ihre Antworten haben mir geholfen, meine Blickrichtung noch einmal zu verändern oder auch zu verbessern, vielen Dank!
Mit einem freundlichen Gruss aus dem frühlingshaften Bern
T.Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Guten Abend,
hier nun meine Fragen:
-enthält die Massnahme "Ganzkörperwäsche" auch die Hautpflege, die Zahnpflege, Kämmen etc? Und wenn ich eine spezielle Lotion wie zB Excipial verwenden muss, reicht es, sie unter Bemerkungen aufzuführen oder muss ich das als Extramassnahme aufnehmen in den Pflegeplan? Spezielle Salben wie Lamisil gegen Pilz ist ja eigentlich Behandlungspflege, darf ich sie trotzdem unter Bemerkungen mitaufnehmen, damit sie nicht vergessen geht?
-wenn ich einen Patienten mit Kopfhalsprothese postoperativ ersteinschätze hat er ja erstmal Bettruhe, also kann ich das Item Gleichgewichtsstörung nicht beurteilen; wenn mir der Patient aber berichtet, dass er sie hat und diese zu seinem Sturz mit Fraktur als Folge geführt hat, darf ich diesen Punkt dann mit 1 bzw ja einschätzen?
-wieso spielt die Kategorie Atmung beim Zielassessment keine Rolle?
-bei der Pflegemassnahme Seitenlagerung kann ich bei den Bemerkungen zB eingeben rechts - links - Rücken, aber wenn ich die Massnahme rückmelde d.h. bestätige, kann ich lediglich die Uhrzeit, die Anzahl der beteiligten Personen und die benötigte Zeit eingeben oder anpassen, auf welcher Seite der Patient nun gelegen hat, kann ich nicht eingeben ... ah, Moment, das ist eher eine Eigenart unserer Softwarelösung, da muss ich anderweitig nachfragen;
ich glaube, das war es;
Merci vielmals im Voraus für die Antworten
Gruss aus Bern
T.Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Guten Tag, Herr Hunstein,
ich habe verschiedene Fragen bzgl ePA und Pflegeplanung bzw zum LEP3-Katalog; bevor ich sie stelle, muss ich aber wissen, ob die beiden zuletzt genannten Punkte überhaupt in Ihren Bereich fallen.
Gruss aus Bern
T.Satta
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Thema: ePA ab 14.4. |
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Hallo,
ich arbeite in Bern in einem Spitalnetz, und in "meinem" Spital haben wir Multiplikatoren - hier Poweruser genannt - gestern und heute von Frau Sippel die Schulung erhalten; wir konnten zwar schon am PC mit einem Testprogramm üben, aber ohne Einweisung ist das ja mehr Trial and Error, und das bringt ja wenig; kommende Woche werden meine Kollegin und ich - es hat pro Abteilung immer 2 Poweruser - die anderen Mitarbeiter schulen, und am Dienstag nach Ostern geht es dann los; beim Surfen war ich schon früher auf dieses Forum gestossen, und habe heute auch meinen Mit-StreiterInnen davon berichtet; ich hoffe, dass einige davon dieses Medium mit nutzen; dass der Administrator so schnell und umfassend antwortet finde ich sehr gut.
Mit freundlichem Gruss aus dem zur Zeit kalten Bern
Tonina Satta
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