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Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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02.05.2009 07:59 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Grämen Sie sich nicht! Auch anderen ist das schon so gegangen.
Es zeigt damit nur, dass es einen berechtigten Grund gibt, weshalb wir erstens Wert legen auf eine umfassende Schulung und dass zweitens das ePA-AC eben nur von Fachleuten ausgefüllt werden kann! Und Fachmann/-frau ist man nicht qua Geburt oder Diplom, sondern wird man erst in der Anwendung (siehe Benner'sches Kompetenzmodell).
Um so mehr freut mich Ihre offene Anfrage, denn so haben Sie unsere FAQs um ein weiteres wichtiges Thema erweitert. smile

Beste Grüße und weiterhin viel Erfolg!
Dirk Hunstein

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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01.05.2009 17:09 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Hallo, Frau Satta,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Patienten gibt, bei dem man den SPI nicht errechnen kann. Alle Items des SPI sind solche, die man auch bei einem sedierten, bewusstlosen und beatmeten Patienten einschätzen kann - auch wenn sie dann durchgehend mit 1 bewertet werden.
Alle SPI-Items sind (ohne Ausnahme!) so konzipiert, dass sie auschließlich solche Patientenfähigkeiten beurteilen, die jederzeit beobachtbar sind (anders als die Gleichgewichtsfähigkeit lässt sich z.B. die Fähigkeit zur Fortbewegung oder der Körperpflege immer erheben).
Wenn Sie einen beatmeten Patienten haben mit einem SPI, der sich nicht errechnen lässt, muss irgendwo ein Fehler liegen.

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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29.04.2009 18:50 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Zitat:
Original von urshurak
(...) wie bei einem sedierten und beatmeten Patienten die Schluckstörung beurteilt wird: Geht man davon aus, dass eine vorliegt durch seinen derzeitigen Zustand oder wird rein anhand der physiologischen/anatomischen Gegebenheiten beurteilt?


Ziel dieses Items ist die Identifikation eines wesentlichen Risikoindikators für die Entwicklung einer nosokomialen Infektion.
Allgemeines Ziel der ePA-AC-Einschätzungen ist es, Risiken zu erkennen bzw. Fähigkeiten zu quantifizieren, um nachfolgend die entsprechenden Leistungen abzuleiten (siehe oben in einem früheren Post).
Ich würde die Schluckfähigkeit bei diesem Patienten mit "n.B." bewerten (zumindest ist mir keine gezielte Untersuchung der Schluckfähigkeit bei sedierten und beatmeten Patienten bekannt, die über das Vorliegen eines Schluckreflexes hinausgeht) und in den Bemerkungen die Intubation vermerken.
Begründung: Als Handlung wird ein Schlucktraining bei diesem Patienten (noch) nicht indiziert sein, insofern dürften sich die pflegerischen Handlungen im Wesentlichen auf die Vermeidung einer Pneumonie sowie die Leistungen im Zusammenhang mit der Beamtung ausrichten (wie z.B. Absaugen, korrekten Druck des Cuffs überprüfen usw.). Das erhöhte Pneumonierisiko ergibt sich auf jeden Fall über die beeinträchtigte Mobilität und die Tatsache der Beatmung.

Zitat:
Original von urshurak
Und wenn ich die ePA bei einem Patienten mache, der am selben Tag extubiert wurde, und bei dem sehr sicher ist, dass er nicht reintubiert wird - ich meine das in dem Sinne, dass eine höchstwahrscheinlich länger als 24h anhaltende Veränderung in seinem Zustand stattgefunden hat und damit eine neue ePA fällig ist - ... aber das ist eigentlich eine blöde Frage, denn wenn er den ersten Schluck trinkt oder den Mund befeuchtet bekommt, merke ich ja, ob er sich verschluckt oder nicht, oder?


In dem Moment, in dem der Patient in einem Zustand ist, dass Sie gezielt überprüfen können, ob eine Schluckstörung vorliegt oder nicht (z.B. Schluckversuch), beantwortet sich die Frage - da haben Sie Recht Augenzwinkern

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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21.04.2009 08:12 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Hallo, Frau Satta

Zitat:
Original von urshurak
Ich stelle bei der ePA den Istzustand fest, und wenn mein ansonsten fitter Patient Bettruhe hat, erhält er eine 1, ungeachtet der Tatsache, dass er sehr wohl gehfähig wäre;

Stimmt. Hat der Patient Bettruhe, ist er bezüglich der Aktivität/Fortbewebung 1 (Wir wollen nicht beurteilen, was der Patient möglicherweise könnte und was nicht, sondern nur das jeweilige Phänomen - und das ist hier eindeutig: Er bewegt sich nicht von A nach B. Wenn er wirklich Bettruhe hat, gibt's da auch keine Ausnahme). Er darf bezüglich der Bettmobilität natürlich trotzdem eine 4 bekommen, wenn er volkommen fit ist. Damit dürfte z.B. das Dekubitusrisiko relativ niedrig sein - der pflegerische Handlungsauftrag wird sich also möglicherweise nur darauf reduzieren, darauf zu achten, dass der Patientn nicht aufsteht; alles andere kann er aber - wenn man es ihm ans Bett stellt - selbst machen (Hygiene, Kleiden, Lesen, Essen, ...)


Zitat:
Original von urshurak
wenn nun dieser Patient ein gastrointestinales Problem hat und rein parenteral ernährt wird, hätte er eigentlich von der Selbstpflegefähigkeit her eine 4, aber da er nicht essen darf und parenteral ernährt wird, müsste er doch eine 1 bekommen, oder nicht? Es ist ihm ja die Kontrolle über diese SPI entzogen, so wie mit einem Blasenkatheter oder mit der Bettruhe; begehe ich da einen Denkfehler, und wenn ja, dann wo?

Der "Denkfehler" besteht darin, dass die Kategorie Bewegung andere Inhalte hat als die Ernährung. Bei der Bewegung werden unterschiedliche Klassen der Bewegung (Fortbewegungsfähgikeit und Bettmobilität) unterschieden, die eben unterschiedliche Arten von Bewegung messen (Ursache: integrierte Braden-Scale), während bei der Ernährung unterschiedliche Dimensionen (Fähigkeit zu Essen/zu Trinken sowie Nahrungs-/Trinkmenge) bewertet werden. Die Kontrolle über diese SPF ist diesem Patienten nicht wirklich entzogen, denn er darf vielleicht trotzdem seine Lippen anfeuchten oder sich ein Bonbon auspacken und in den Mund stecken usw. Letztendlich geht es darum, das pflegerische Handeln zu steuern. Wenn der Patient z.B. in der Lage ist, über das Lutschen von Bonbons oder Kaugummikauen eine Form von Mundpflege durchzuführen, fällt dieser pflegerische Handlungsauftrag weg. Dies wäre anders, wenn der Patient auch in der Fähigkeit zu Essen eine 1 hätte, denn dann gäbe es einen pflegerischen Handlungsauftrag bezüglich Mundpflege usw.
Bei der Ausscheidung ist das nicht anders: Der Patient mit einem Dauerkatheter ist zwar bezüglich der Beurteilung der Kontinenz per definitionem "n.b.", kann aber trotzdem bezüglich der SPF eine 4 bekommen, wenn er alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Urinausscheidung alleine durchführt (z.B. seinen Katheterbeutel selbst leert, Intimhygiene selbst durchführt usw.)

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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20.04.2009 13:44 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Auch der Forum-Admin macht mal Ferien Augenzwinkern


Zitat:
Original von urshurak
1.wenn jemand Nahrungskarenz hat, gebe ich ihm da ja eine 1 für ja; wie ist es dann mit der SPF? Wenn der Patient eigentlich keine Einschränkung hat, es ihm aber verboten ist, orale Nahrung zu sich zu nehmen, bekommt er dann eine 1 oder eine 4? Die Frage würde auch für das Trinken gelten; kann man das mit der SPF Aktivität/Fortbewegung vergleichen? Er könnte es, aber er darf es nicht, daher die 1?

Die Fähigkeit ist die eine Dimension (nach ICF: Bereich Aktivität & Partizipation), die Nahrungsmenge eine andere (nach ICF: Kontextstruktur). Insofern bekommt der Patient eine 4 für die Fähigkeit des Essens/Trinkens und bei der oralen Nahrungsaufnahme/Trinkmenge eine 1.


Zitat:
Original von urshurak
2.Wie beurteile ich Übelkeit bei einem sedierten und beatmeten Patienten? Ist sie nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?

Hier gilt das Gleiche wie für den Schmerz: Wenn die Übelkeit vom Patienten nicht angegeben werden kann, ist sie "n.b."


Zitat:
Original von urshurak
3.siehe 2 betreffend Schlaf: Nicht vorhanden oder nicht beurteilbar?

Wie 2.: "n.b." (es geht bei den schlafbezogenen ePA-AC-Items um Schlafstörungen; eine tiefe Sedierung ist eine ganz andere Dimension)


Zitat:
Original von urshurak
4."akute Beeinträchtigung der Atmung": stellt die Beatmung eine dar, es werden Punkte wie regelmässiges Absaugen etc genannt; wie ist es bei Tachypnoe zB beim Weaning? Gibt es schon ein Ja, wenn der Patient lediglich Sauerstoff über eine Nasensonde erhält (ist ebenfalls ein Punkt)?

Es geht bei diesem Item um eine akute Beeinträchtigung der Atmung, die natürlich sehr facettenreich ist. Eine Beeinträchtigung der Atmung zeigt sich durch unterschiedliche Phänomene, von denen einige im Handbuch aufgeführt sind. Die Merkmale im Handbuch sollen Anregungen geben, verstehen sich aber nicht als eine komplette Auflistung - d.h. auch wenn der Pat. Merkmale zeigt, die nicht explizit erwähnt sind, kann eine Beeinträchtigung der Atmung vorliegen. Da ich davon ausgehe, dass der Patient das O2 deshalb erhält, weil er Symptome einer beeinträchtigten Sauerstoffversorgung zeigt, ist wahrscheinlich die 1 für "Ja" angezeigt.

Zitat:
Original von urshurak
5.Wie beurteile ich bei unter 2 genannten Patienten den Schmerz?

Die Schmerzstärke kann nur der Patient selbst quantifizieren. Daher: n.b.
Dies ist noch nicht befriedigend gelöst, daher wird in der neuen Version ePA-AC 1.2 unter anderem der gesamte Bereich Schmerz überarbeitet (dies findet aber nicht vor Ende 2009 statt!)

Gruß
Dirk Hunstein

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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RE: macht Sinn 02.04.2009 14:30 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Zitat:
Original von urshurak
(...) keine Ahnung, wie sich mein Hirn da aufhängen konnte verwirrt

Na, ich denke, Sie müssen sich nicht entschuldigen - das Ganze ist eben ein wenig mehr als "nur" ein Formular, in das man ein paar Daten einträgt Augenzwinkern.
Drum gilt der alte Spruch unverändert: "Manchmal hilft's, wenn man drüber redet!"

In diesem Sinne: Weiter so und noch viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung.

Und wenn es wiedermal 'ne Frage gibt: Her damit!
Beste Grüße
Dirk Hunstein

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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01.04.2009 21:41 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Zitat:
Original von urshurak
(...)
für die Fragen 1 u. 2 habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt: Es geht da nicht um eine Einschätzung, denn Massnahmen wie eine Wäsche oder das Auftragen einer Lotion sind ja abgeleitet aus einem Defizit in der Selbstpflegefähigkeit; wahrscheinlich muss ich in diesen Fällen die Hinterlegung der LEP-Variablen in Erfahrung bringen;

Ja, ich denke auch, dass Ihnen die Kollegen der LEP-AG hierbei präzisere Auskünfte geben können.


Zitat:
Original von urshurak
(...)
Bei der Aktivität Atmung ist es in der bei uns bald zu nutzenden Software so, dass beim Zielassessment tatsächlich keine Auswahl getroffen werden kann; natürlich sind Fakten wie die Beatmung oder eine Grunderkrankung wie COPD nicht plötzlich weg, aber die Aktivität enthält ja noch andere Unterpunkte wie zB akute Atemnot mit Sauerstoffgabe aber da kann man in unserem Programm nichts wählen in Form einer zu erreichenden Verbesserung; ich sollte doch in einem Zielassessment für die Verlegungsfähigkeit auf eine periphere Abteilung dort einen Sollzustand wählen können; ich werde diesen Punkt nochmal mit den SuperUsern klären, denn einsichtig ist mir das nicht. (...)


Dass die Auswahl deaktiviert ist, ist Absicht. Grund: Die Anwender sollen so wenig Arbeit wie möglich haben und trotzdem ein Maximum an Informationen erhalten. Die akute Atemnot ist (so die zu Grunde liegende Überlegung) ein durch pflegerisches Handeln nur eingeschränkt beeinflussbares Phänomen - ähnlich wie eine Gleichgewichtsstörung. Sicherlich gibt es Maßnahmen wie eine atemerleichternde Lagerung oder Atemtraining - aber ist es wirklich realistisch, dass pflegerische Maßnahmen eine akute Atemnot beseitigen können? Zum Verständnis dieser Argumentation hilft vielleicht der Verweis auf den Ursprung des ePA-AC weiter: Es wurde entwickelt, um pflegesensitive Ergebnisse zu messen, d.h. Veränderungen unerwünschter Zustände, die primär durch Pflegehandeln beeinflusst werden können.
Bezüglich der akuten Atemnot lasse ich mich gerne überzeugen, allerdings ist auch die Intensivfachkraft
des ePA-AC-Entwicklungsteams hier skeptisch.
Das übergeordnete Problem (Risiko nosokomiale Pneumonie) dagegen lässt sich durch Pflegehandeln wahrscheinlich eher positiv beeinflussen, z.B. mittels Atemtherapie. Aber - wie gesagt - ich bin hier für gute Argumente offen!

Gruß
DH

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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01.04.2009 09:12 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Hallo, Frau Satta,

und hier die Antworten. Ich habe Ihre teilweise recht komplexen Fragen ein wenig auseinander genommen smile

Frage 1: Enthält die Massnahme "Ganzkörperwäsche" auch die Hautpflege, wie Zahnpflege, Kämmen etc?
Antwort: Im ePA-AC geht es primär um die Messung der Fähigkeiten eines Patienten, sich während eines akutstationären Spitalaufenthalts selbst zu versorgen sowie die möglichen Beeinträchtigungen dieser Fähigkeiten. Damit sollen für die akutstationäre Versorgung (und die poststationäre Phase) relevante Aspekte von Pflegebedürftigkeit quantifiziert werden.
Der Pflegebedarf (man könnte vereinfacht auch sagen: Die erforderlichen Pflegemaßnahmen) wird im erst Anschluss von der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung eventueller Kompensationsmöglichkeiten (Ressourcen) abgeleitet. Maßnahmen wie z.B. die Durchführung einer Ganzkörperwäsche, sind also Folgen der Pflegebedürftigkeit und müssen über LEP (oder eine andere geeignete Maßnahmenklassifikation) erfasst werden. Daher müssten Sie Ihre Frage bitte noch einmal an die Kollegen der LEP AG stellen.


Frage 2: Wenn ich eine spezielle Lotion wie zB Excipial verwenden muss, reicht es, sie unter Bemerkungen aufzuführen oder muss ich das als Extramassnahme aufnehmen in den Pflegeplan? Spezielle Salben wie Lamisil gegen Pilz ist ja eigentlich Behandlungspflege, darf ich sie trotzdem unter Bemerkungen mit aufnehmen, damit sie nicht vergessen geht?
Antwort: Auch hier gilt: Die Pflegemaßnahme ist die Folge einer Beeinträchtigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Patient nicht selbst eincremt, weil es nicht kann (z.B. körperliche Beeinträchtigungen) oder nicht versteht (z.B. kognitive Beeinträchtigungen) oder nicht will. Daher würde ich auf der Seite der Fähigkeiten (ePA-AC-Fokus) keine Trennung nach Inhaltsstoffen (kosmetisches Produkt vs. therapeutisches Produkt) vornehmen. Natürlich können die Massnahmen und ihre Ausprägung unterschiedlich sein. So ist z.B. die vollständige Bedeckung einer infizierten Hautstelle mit einem Fungizid zwingend (und sollte auch bei einem Patienten, der sich selbst versorgt, auf korrekte Anwendung hin kontrolliert werden), während die vollständige Bedeckung des Körpers mit einer rein kosmetischen Duftlotion allenfalls für die Umwelt ein Problem darstellt.
Aus ePA-AC-Sicht gibt es also keinen Grund, mit einer medizinisch verordneten Substanz anders umzugehen als mit kosmetischen Substanzen – es macht aber sicher Sinn, der Klarheit halber an geeigneter Stelle die Notwendigkeit verordneter Substanzen anzugeben. In LEP3 müsste hier – soweit ich weiß – getrennt werden zwischen Medikation (Salbe auftragen) und Körperpflege (Hautcreme auftragen) unterschieden werden.


Frage 3: Wenn ich einen Patienten mit Kopfhalsprothese postoperativ ersteinschätze hat er ja erstmal Bettruhe, also kann ich das Item Gleichgewichtsstörung nicht beurteilen; wenn mir der Patient aber berichtet, dass er sie hat und diese zu seinem Sturz mit Fraktur als Folge geführt hat, darf ich diesen Punkt dann mit 1 bzw ja einschätzen?
Antwort: Ich würde hier verfahren wie bei der Einschätzung der Kontinenzfähigkeit bei liegendem Urinableitungssystem: Zum Zeitpunkt der Einschätzung ist nicht beurteilbar, wie es sich mit der Kontinenz (bzw. dem Gleichgewicht) verhält, egal, wie es vorher war und wie es in Zukunft möglicherweise sein wird.
Vielleicht ist der Patient mit der Kopfhalsprothese bezüglich der Gleichgewichtsstörungen genesen? Das lässt sich erst einschätzen, wenn er aufstehen darf.

Frage 4: Wieso spielt die Kategorie Atmung beim Zielassessment keine Rolle?
Antwort: Das ist so nicht ganz richtig, denn die Items der Kategorie Atmung sind Indikatoren für ein erhöhtes Risiko einer nosokomialen Pneumonie. Das Ziel der gesamten Kategorie Amtung ist also letztendlich, diese Komplikation zu vermeiden.
Darüber hinaus halte ich es für schwierig, Ziele für Items zu formulieren, die auf der Ebene veränderter Körperstrukturen (nach ICF) liegen, wie z.B. das Vorliegen einer chronischen Lungenerkrankung. Das Ziel innerhalb der ePA-AC-Systematik kann ja nicht sein, dass diese Beeinträchtigung nicht mehr existiert. Noch deutlicher wird es für Items aus dem Bereich der Kontextinformationen, wie z.B. "Beatmung >24h": Dies ist eine Tatsache und unveränderbar (das Ziel kann nicht lauten: 0 = trifft nicht zu). Dennoch ist dies ein Risikoindikator für eine nosokomiale Pneumonie, der mit den geeigneten LEP-Interventionen entgegengewirkt werden muss.

Frage 4: Bei der Pflegemassnahme Seitenlagerung kann ich bei den Bemerkungen zB eingeben rechts - links - Rücken, aber wenn ich die Massnahme rückmelde d.h. bestätige, kann ich lediglich die Uhrzeit, die Anzahl der beteiligten Personen und die benötigte Zeit eingeben oder anpassen, auf welcher Seite der Patient nun gelegen hat, kann ich nicht eingeben ... ah, Moment, das ist eher eine Eigenart unserer Softwarelösung, da muss ich anderweitig nachfragen;
Antwort: Stimmt Augenzwinkern

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten helfen.
Beste Grüße
Dirk Hunstein

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

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30.03.2009 12:56 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Guten Tag, Frau Satta,

gerne können Sie hier Ihre Fragen zum ePA-AC sowie zur Pflegeplanung stellen. LEP3-Katalogfragen kann ich nur bezüglich der Verknüpfung ePA-AC zu LEP3 beantworten, nicht aber zu den Inhalten.

Bin gespannt...
Gruß
DH

Thema: ePA ab 14.4.
Dirk Hunstein

Antworten: 19
Hits: 3606

25.03.2009 21:08 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Guten Tag, Frau Satta,
vielen Dank für Ihren positiven Beitrag! Es freut mich, dass Sie die Schulung so gut erlebt haben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung.
Ich werde mich bemühen, ihre Fragen zum ePA-AC auch weiterhin zügig zu beantworten. Das Forum lebt vom regen Austausch smile
Beste Grüße
Dirk Hunstein

Thema: ePA in der ambulanten Pflege?
Dirk Hunstein

Antworten: 2
Hits: 968

06.02.2009 11:39 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Guten Tag, Frau Johann,

Ihre Anfrage hat einige Aspekte, die sich nicht auf die Schnelle beantworten lassen Augenzwinkern


  1. Viele Probleme in der Anwendung von Pflegediagnosen können entstehen, wenn der Diagnosestellung keine Untersuchung des Patientenzustands voraus geht. Um eine Pflegediagnose korrekt stellen zu können, ist aber zwingend eine strukturierte Einschätzung und Bewertung der Patientensituation (Fähigkeiten, Zustände) erforderlich. Hierbei können Assessmentinstrumente nicht nur die erforderlichen Daten bereit stellen, sondern auch bei deren Interpretation helfen. Ergebnis dieses Bewertungsprozesses kann eine Pflegediagnose sein.
    Kurz und knapp: Ja, ein Assessmentinstrument kann Sie bei der korrekten Diagnosefindung unterstützen.
  2. Zum Ihrer Anmerkung zum Einsatz von Pflegetheorien in der Praxis: Meiner Kenntnis nach konnte bis heute noch nicht belegt, werden, dass die Anwendung einer bestimmten ausgewählten Pflegetheorie Ursache für eine nachweisliche Verbesserung der Versorgungsqualität ist, während positive Zusammenhänge zwischen verbesserter Diagnostik und Dokumentation einerseits und Ergebnisqualität andererseits beschrieben werden (z.B. Krohwinkel, 1993). Gleichzeitig bedingen sich die laut Pflegetheorie "zugelassenen" Ursachen für Pflegebedürftigkeit (handelt es sich um ein "Selbstpflegedefizit" oder ein "gestörtes Energiefeld"?) und die davon abgeleiteten Diagnosen sowie Maßnahmen.
    Daher würde ich vor allem prüfen, welches Assessmentinstrument und welche Diagnostensystematik zu Ihren Annahmen über die Entstehung von Pflegebedürftigkeit passen und anschließend vor allem die praktische Umsetzung dieser Instrumente fokussieren.
    Haben Sie sich schon festgelegt, welche Pflegediagnosenklassifikation Sie einsetzen möchten? Falls ja: Das ePA-AC ist kompatibel zu NANDA, ENP und ZEFP; die Verknüpfung zur Omaha-Klassifikation wird derzeit geprüft.
  3. Zum Einsatz des ePA-AC im ambulanten Versorgungsbereich liegen noch keine umfassenden Erkenntnisse vor. Es gibt aber Hinweise darauf, dass mit ePA-AC auch im häuslichen Setting wesentliche Aspekte von Pflegebedürftigkeit abgebildet werden können. Da es sich beim ePA-AC um ein voll standardisiertes Verfahren handelt, sind einzelne individuelle Aspekte, wie z.B. Biografiearbeit, nicht enthalten und müssten genauso wie bisher erfasst werden. Alle relevanten funktionalen Aspekte einschließlich der Risikodagnostik von Dekubitus, Sturz und Mangelernährung sind aber enthalten - und sei es als Indikator für eine nachfolgende vertiefende Diagnostik.
  4. Zu Ihrer Frage nach dem Aufwand bei der Anwendung des ePA-AC: Das Ausfülldauer beträgt (gemessen durch Echtzeitmessungen sowie Selbstaufschreibungen) für eine geübte Pflegefachkraft zwischen wenigen Sekunden bis zu ca. drei Minuten je nach Komplexität der Pflegebedürftigkeit. Diese kurzen Zeiten werden trotz der Menge von 52 Items durch den modularen Aufbau des ePA-AC unterstützt, eine weitere Vereinfachung wird durch den Einsatz einer softwaregestützen Version erreicht.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte. Wenn Sie mir per PN oder per mail[at]epa-online.info Ihre Telefonnummer zukommen lassen, rufe ich Sie gerne zurück, denn viele Details lassen sich im persönlichen Gespräch schnell besprechen.

Beste Grüße
Dirk Hunstein

Thema: Verfahrensanweisungen bzw. Handbuc
Dirk Hunstein

Antworten: 3
Hits: 868

26.01.2009 08:47 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Guten Tag, Herr Sangal,

senden Sie mir doch bitte per PN oder Mail (mail<at>epa-online.info) Ihre Kontaktdaten.

Gruß
Dirk Hunstein

Thema: Verfahrensanweisungen bzw. Handbuc
Dirk Hunstein

Antworten: 3
Hits: 868

24.01.2009 23:53 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Guten Tag, Herr Sangal,

Sie haben Recht. Um das ePA-AC korrekt anwenden zu können, muss man die Möglichkeit haben, das vollständige Kodiermanual einzusehen (was natürlich für jedes standardisierte Instrument gilt), denn dieses ist das eigentliche ePA-AC. Das Formular oder die Bildschirmmaske ist lediglich die Kurzfassung, die der Dokumentation dient. Daher wird empfohlen, je Station/Abteilung, in der das ePA-AC eingesetzt wird, mindestens zwei Exemplare des Kodiermanuals vorzuhalten (diese Empfehlung gilt v.a. dann, wenn mit der Papierversion gearbeitet wird - in den EDV-Versionen ist das Kodiermanual in der Hilfefunktion "eingebaut").

Melden Sie sich doch bitte bezüglich der zusätzlichen Kodiermanuale unter Angabe der Klinik, in der Sie arbeiten, unter mail<at>epa-online.info

Gruß
Dirk Hunstein

Thema: Kompatibilität
Dirk Hunstein

Antworten: 1
Hits: 1718

20.07.2006 11:47 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Guten Tag, Frau Tormann,
sie baten um

1. Informationen, ob ePA auch ohne Software erhältlich ist.
Ja, es wird in Kürze (Ende Sommer 2006) eine P'n'P-Version (Paper and Pencil) geben, die aus dem Handbuch (vollständige Verfahrensanweisung) und dem Erhebungsformular besteht. Handbuch und Formulare sollen in Verbindung mit einer Schulung und anschließender Teilnehmerzertifizierung angeboten werden. Diese Variante ist ausschließlich für Endverbraucher auf Einrichtungsebene bestimmt, nicht aber für die Anwendung in einem kommerziell vertriebenen Softwareprodukt.

2. Informationen, ob ePA auch incl. Interventionsvorschlägen vertrieben wird:
Das ePA-AC ist ein Assessmentinstrument (also der erste Schritt im diagnostischen Prozess). Es bietet damit die Identifikation von Risikobereichen, macht Diagnosenvorschläge und bietet Auslöser (Triggerpunkte) für die weitere Prozess-Steuerung. Die konkreten Interventionen, die davon abgeleitet werden, sind aber kein Teil des Assessmentinstruments.
Hierfür wurde bereits eine Verknüpfung mit LEP Nursing 3 im Rahmen eines Projektes auf Basis der Software PORaBo-DOC realisiert. Wir sind mit weiteren Softwareanbietern im Gespräch, die ebenfalls eine Verknüpfung von ePA, LEP Nursing 3 und ihren Pflegedokumentationsprodukten planen.
In wie weit bei Ihnen bestehende Pflegepfade durch ePA-AC getriggert werden können, müsste im Einzelfall geprüft werden, ist aber wahrscheinlich unproblematisch. Wir haben beispielsweise bei uns im Haus (HSK, Dr. Horst Schmidt Klinik) die Expertenstandards des DNQP mit dem ePA verknüpft.
Mit einer geeigneten Software bestehen noch viele andere Möglichkeiten der Prozess-Steuerung. Hierzu sollten wir uns persönlich unterhalten.

3. Informationen zur Kompatibilität von ePA:
Die ePA-AC-Methode ist mit allen anderen uns bekannten Klassifikationssystemen der Pflege kompatibel (sei es auf Diagnosen- oder auf Interventionsebene), ebenso mit den meisten Softwareprodukten.

4. Informationen zur Software apenio:
Diese erhalten Sie sicher direkt bei den Entwicklern von apenio. Bislang ist das ePA-AC dort noch nicht integriert, auch wenn dies sowohl von der Struktur und den Zielen des ePA einerseits und der apenio-Software andererseits möglich wäre.

Konnte ich Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen?
Falls noch Fragen offen geblieben sind, schlage ich vor, dass Sie uns anrufen (Tel.: 0611/43-3179), denn im persönlichen Gespräch können wir besser auf Ihr persönliches Anliegen eingehen. Dann lassen sich auch die Möglichkeiten, die das ePA-AC sowohl als P'n'P-Instrument als auch auf DV-Basis bietet, noch breiter diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thema: Anwendungsmöglichkeit von ePA in der Pflegebegutachtung
Dirk Hunstein

Antworten: 6
Hits: 2500

26.06.2006 16:17 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Hallo, Frau Neufeld,
gerne informieren wir Sie zeitnah über die nächsten Schritte und Ergebnisse.
Ich verschicke in unregelmäßigen Abständen an alle TeilnehmerInnen dieses Forums eine Rundmail, in der die aktuellen Ergeignisse aufgelistet werden. Auf diese Weise können Sie zeitnah entscheiden, ob für Sie ein Punkt gekommen ist, an dem wir weitere Schritte planen können.
Freue mich darauf!
MfG
Dirk Hunstein

Thema: Anwendungsmöglichkeit von ePA in der Pflegebegutachtung
Dirk Hunstein

Antworten: 6
Hits: 2500

26.06.2006 07:03 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Zum Zeitplan: Ende dieser Woche (genauer: 30.6.2006) wird die Datenerhebung für die psychometrische Testung auf Reliabilität und Validität beendet sein und die Auswertung der Daten beginnen.
Das ePA-AC 1.0 soll in seinen Grundzügen sowie ersten Ergebnissen der Testung im September/Oktober 2006 veröffentlicht werden (je nachdem, wie lange die Vorlaufzeiten der Fachzeitschriften sind). Eine umfangreiche Veröffentlichungen mit der Darstellung der Entwicklung sowie allen Ergebnissen der Testung ist für das Frühjahr 2007 geplant.
Über Ihr Interesse an der Testung der Praxistauglichkeit des ePA im SGB-XI-Bereich freuen wir uns und schlagen vor, dass wir uns persönlich darüber austauschen.

Gruß
Dirk Hunstein

Thema: Anwendungsmöglichkeit von ePA in der Pflegebegutachtung
Dirk Hunstein

Antworten: 6
Hits: 2500

25.06.2006 22:28 Forum: Fragen zur ePA©-Anwendung

Hallo, Frau Neufeld,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung - wir waren die letzten Tage mit den Vorbereitungen für den Pflegeforschungskongress in Hall beschäftigt.

Die Eignung des ePA© für die Begutachtung nach SGB-XI ist bisher nicht erprobt worden, da bei uns die derzeit die Fertigstellung der Version AcuteCare (ePA-AC©) im Fokus steht.

Die Items des ePA-AC© sind primär auf den akutstationären Bereich ausgelegt und getestet. Für den poststationären Bereich im Zusammenhang mit SGB-V-Leistungen könnte er sicher ähnlich gut eingesetzt werden. Für den SGB-XI-Bereich sind allerdings z.B. die kognitiven Fähigkeiten sowie lebensweltlich-biografische Aspekte unterrepräsentiert.
Folgt man aber z.B. der Studie von Maidhof et al. (Maidhof R; Pirk O; Winkel M; Hartung J: Es geht auch anders--Ein neues Instrument zur Begutachtung der Pflegestufen?. In: Gesundheitswesen (Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes , Vol. 61 (8-9), p: 380-4), könnte ich mir vorstellen, dass auch das ePA-AC© gute Testwerte gegenüber der sonst üblichen Begutachtungspraxis aufweisen könnte (mit obiger Einschränkung).

Leider fehlt uns im Moment die Manpower, um uns intensiv mit der Frage der Eignung (oder Anpassung) des ePA© für SGB-XI zu beschäftigen. Hierfür wäre es in erster Linie wichtig, die ePA©-Items dahingehend zu prüfen, welche fehlen bzw. auf welche Items verzichtet werden könnte. Da wir immer wieder diskutierten, ob ePA auch in anderen Bereichen eingesetzt werden könnte, bieten wir weiterhin unsere Unterstützung für Master- oder andere Qualifizierungsarbeiten an, die sich mit dieser (oder anderen) Fragestellungen auseinandersetzen möchten.

Kurz: Auch wenn im ePA© viele relevante Aspekte von Pflegebedürftigkeit im SGB-XI-Bereich enthalten sind, wird man um eine Adaption wahrscheinlich nicht herumkommen.

Konnte ich Ihre Frage damit ausreichend beantworten? Gerne können Sie uns auch anrufen (+46(0)611/43-3179), um offene Punkte zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Hunstein

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